Hinweis: Die Verwaltung bittet um Beachtung der 4. Vorauszahlungsrate der Verbesserungsbeiträge für die Abwasseranlage - Diese wird am 15.11.2023 zur Zahlung fällig!
Wichtig: Es handelt sich bei den 4 Raten um Vorauszahlungen. Nach Abschluss aller Maßnahmen erfolgt eine Endabrechnung mittels eines Schlussbescheides (vermutlich 2024 oder spätestens 2025). Hierbei werden die endgültigen Beitragssätze festgesetzt. Die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen werden auf die endgültige Beitragshöhe angerechnet. Die Verwaltung geht derzeit zwar nicht davon aus, dass es zu größeren Änderungen bei den Grundstücks- oder Geschossflächenbeiträgen kommt, die vorläufigen Beitragssätze werden aber schon aus kalkulatorischen Gründen (höchstwahrscheinlich) nicht den endgültigen Beitragssätzen entsprechen.
Weitere Informationen für die Grundstückseigentümer!
Es gelten folgende vorläufige Beitragssätze (§ 6 der VES):
Grundstücksflächenbeitrag: 1,44 €
Geschossflächenbeitrag: 15,14 €
Die VES-Satzung wird hier als download bereitgestellt:
pdf Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung 2020 (213 KB)
Hinweis: Grundlegendes zum Thema Verbesserungsbeiträge Markt Heidenheim, sowie Berechnungsgrundlagen sind unter diesem Link zu finden!