Der Marktgemeinderat Heidenheim hat am 23. September 2020 eine Satzung über die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen für die Abwassereinrichtung beschlossen. Grundlage war damals ein voraussichtlicher Investitionsaufwand von rund 11,7 Mio. € nach Abzug der erwarteten Zuschüsse (§ 6 Abs. 1 der Satzung). Auf dieser Basis wurden die vorläufigen Beitragssätze festgelegt (§ 6 Abs. 3):
- 1,44 € je m² Grundstücksfläche (Vorauszahlung)
- 15,14 € je m² Geschossfläche (Vorauszahlung)
(hier klicken für weitergehende Informationen zur Berechnung und Historie)
Diese Beitragssätze bildeten die Grundlage für die Vorauszahlungsbescheide, die im Oktober 2020 verschickt wurden. Die endgültigen Beitragssätze können gemäß § 6 Abs. 4 der Vorauszahlungssatzung jedoch erst nach Abschluss aller Maßnahmen und Feststellung der tatsächlichen Kosten festgesetzt werden. Die Feststellung erfolgte in der GR-Sitzung am 15.10.2025. Die endgültigen Beitragssätze betragen:
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1,39 € je m² Grundstücksfläche (- 0,05 €)
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15,39 € je m² Geschossfläche (+ 0,25 €)
Die Präsentation aus der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2025 kann hier heruntergeladen werden:
pdf
Präsentation endgültiger Verbesserungsbeitrag Heidenheim GR Sitzung 15.10.2025(1.25 MB)
Weitere Informationen:
Der Marktgemeinderat hatte sich im Vorfeld dahingehend festgelegt, dass die Gesamtsumme der endgültigen Beiträge in etwa der Höhe der bereits geleisteten Vorauszahlungen entsprechen soll. In den vergangenen Monaten hat die Verwaltung alle Änderungen bei Eigentumsverhältnissen sowie bei Grundstücks- und Geschossflächen erfasst. Die Flächenänderungen der Dorferneuerung sind ebenfalls berücksichtigt worden. Das von der Gemeinde mit der Kalkulation der Beiträge beauftragte Büro Schulte | Röder Kommunalberatung (Veitshöchheim) hat nun die Endabrechnung erstellt. In der Marktgemeinderatssitzung am 15.10.2025 wurden die endgültigen Zahlen vorgestellt und die neue Beitragssatzung beschlossen. Der Versand der Schlussbescheide erfolgt Ende Oktober oder Anfang November.
Abschluss der Bauarbeiten:
Die Gesamtkosten aller über die BayernGrund abgewickelten Maßnahmen belaufen sich auf rund 16,44 Millionen Euro. Damit konnte das Projekt deutlich günstiger abgeschlossen werden als ursprünglich geplant. Der Geschäftsbesorgungsvertrag mit BayernGrund hatte ein Volumen von 18,9 Millionen Euro, sodass insgesamt rund 2,5 Millionen Euro eingespart werden konnten.
Endabrechnung der Verbesserungsbeiträge:
Nicht alle Maßnahmen, die über die BayernGrund abgewickelt wurden, werden über Verbesserungsbeiträge umgelegt. Von den gesamten Projektkosten in Höhe von 16,44 Millionen Euro sind rund 14,98 Millionen Euro für die Verbesserungsbeiträge relevant. Die verbleibenden 1,46 Millionen Euro werden den neu kalkulierten Herstellungsbeiträgen sowie den Abwassergebühren zugeordnet.
Die anrechenbaren Kosten von 14,98 Millionen Euro gliedern sich wie folgt:
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1,93 Mio. Euro für die Straßenentwässerung (verbleiben im Gemeindehaushalt)
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10,39 Mio. Euro für die Schmutzwasserentsorgung
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2,66 Mio. Euro für die Niederschlagswasserentsorgung
Für die Beitragsberechnung werden nur die Kosten der Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung berücksichtigt – insgesamt also 13,05 Mio. Euro.
Davon werden abgezogen:
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Zuwendungen des Freistaates Bayern: 4,07 Mio. Euro
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Eintrittsgeld der Abwasseranlage Hüssingen: ca. 0,6 Mio. Euro
Somit verbleibt ein Betrag von rund 8,38 Millionen Euro, der zu 88,56 % auf die Verbesserungsbeiträge und zu 11,44 % auf die Gebühren entfällt.
Der umlegungsfähige Gesamtinvestitionsaufwand für die Verbesserungsbeiträge beträgt damit 7,42 Millionen Euro. Dieser Betrag wird gemäß der vorliegenden Flächenberechnung aufgeteilt in:
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Geschossflächenbeitrag: 15,39 € pro m²
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Grundstücksflächenbeitrag: 1,39 € pro m²
Für die meisten Grundstückseigentümer bedeutet das lediglich geringe Nachzahlungen oder Erstattungen. Bitte beachten Sie: Deutlichere Unterschiede können aber entstehen, wenn sich in den vergangenen fünf Jahren die beitragspflichtigen Flächen verändert haben – zum Beispiel durch Umbauten, Anbauten oder Änderungen an der Grundstücksfläche. Wir bitten daher alle Bescheidempfänger, ihre Bescheide sorgfältig zu prüfen, insbesondere die zugrunde gelegten Flächenangaben.
Beitragspflicht, Vorauszahlungen und Erstattung
Beitragspflichtig ist derjenige, der zum Zeitpunkt des Satzungserlasses der endgültigen Verbesserungsbeitragssatzung (die Satzung tritt zum 27.10.2025 in Kraft) Eigentümer des betroffenen Grundstücks ist.
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Bereits geleistete Vorauszahlungen werden unabhängig vom Zahler auf die endgültige Beitragsschuld angerechnet.
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Etwaige Stundungen der Vorauszahlungen verlieren mit der Zustellung des Bescheids ihre Gültigkeit und müssen gegebenenfalls neu beantragt werden.
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Da die Vorauszahlungen nicht abgebucht wurden, benötigen wir für eine eventuell fällige Rückerstattung die Bankverbindung des/der Beitragszahlers/-in.
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Allen Bescheiden, die einen Erstattungsbetrag ausweisen, liegt ein Rückerstattungsformular bei.
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Alternativ können die Bankdaten auch online über das Rückerstattungsformular auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm übermittelt werden.
Keine Auswirkungen auf die Abwassergebühren:
Die aktuell kalkulierten Abwassergebühren für den Zeitraum 2024–2027 bleiben unverändert und werden durch die Abrechnung der Verbesserungsbeiträge nicht beeinflusst. Die nicht durch Beiträge gedeckten Investitionen fließen aber in die zukünftige Gebührenkalkulation ein.
Neukalkulation der Herstellungsbeiträge:
Im Zuge der Kalkulation der Verbesserungsbeiträge müssen auch die Herstellungsbeiträge neu kalkuliert werden. Die Grundlagen können ebenfalls der pdf Präsentation endgültiger Verbesserungsbeitrag Heidenheim GR Sitzung 15.10.2025(1.25 MB) entnommen werden.
Herstellungsbeiträge bisher:
- 0,98 € je m² Grundstücksfläche
- 6,89 € je m² Geschossfläche
Herstellungsbeiträge Neu (ab 27.10.2025):
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3,00 € je m² Grundstücksfläche
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25,08 € je m² Geschossfläche
Für weitere Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Verwaltungsgemeinschaft Hahnenkamm gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner: Herr Buckel, Tel. 09833/9813-34 oder Herr Liesenfeld, Tel. 09833/9813-41.
Gez.
Liesenfeld, Kämmerer
Die Satzungen werden hier zum download bereitgestellt:
Nach Ausfertigung und Bekanntmachung werden hier dann die endgültige Verbesserungsbeitragssatzung (Stand 15.10.2025) und die 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung vom 15.10.2025 veröffentlicht.
pdf 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Heidenheim ab 17.10.2025(507 KB) (neue Herstellungsbeiträge)