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Breitband-Informationen
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Hüssingen: DSL verfügbar. Bitte wenden Sie sich an die Firma
RiesDSL
Ostheim: DSL verfügbar. Bitte wenden Sie sich an die Firma
RiesDSL
Westheim: DSL verfügbar. Bitte wenden Sie sich an die Firma
RiesDSL
Information „Versorgung mit schnellem Internet DSL“
Alle Bürger, die
einen DSL-Anschluss möchten, setzen sich bitte mit der Firma Ries-DSL in
Verbindung, damit diese die notwendigen Anschlussarbeiten
erledigt.
Die Lösung für Roßmeiersdorf/Pagenhard
wird mit der Maßnahme mit Zirndorf zusammen umgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass Sie bitte nicht selbst den Anschluss bei
derTelekom kündigen sollten, sondern nur (!) mit Formularen der Firma
RiesDSL.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seite von
www.riesdsl.de
oder entnehmen Sie diesem
Infoblatt!
Auskunft erteilt der Breitbandpate der Gemeinde Westheim,
Herr Liesenfeld, Ringstr. 12, 91719 Heidenheim
(Tel.: 09833/981342
oder E-Mail: info@hahnenkamm.de
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Hund (an- und abmelden) |
Allgemeine
Informationen:
Die
Gemeinde Westheim erhebt Hundesteuer entsprechend ihrer Hundesteuersatzung.
Die Steuerhöhe für ein Kalenderjahr beträgt 25 € für jeden Hund und 250 €
für jeden Kampfhund. Die Hundesteuer wird in ihrer vollen Höhe fällig,
sobald ein Hund länger als drei Monate gehalten wird. Die Hundesteuer wird
um die Hälfte ermäßigt für:
-
den 1. Hund, der in einer
Einöde oder einem Weiler als Wachhund gehalten wird (als Einöde gelten
mehrere Anwesen, mit höchstens 50 Personen und mehr als 100 m Abstand zur
nächsten Ortschaft)
-
Jagdhunde mit entsprechender
Prüfung
Meldepflicht:
Hundehalter haben innerhalb von
14 Tagen die Aufnahme von Hunden in Ihren Haushalt bzw. den Zuzug mit Hunden
schriftlich mit dem Formular Hundesteuer - An- und Abmeldung anzuzeigen.
Ebenso ist der Wegzug mit Hunden, die Abschaffung bzw. das Abhandenkommen
oder der Tod der Hunde schriftlich, zwecks Entlastung von der Hundesteuer
mit selbigen Formular anzuzeigen. Das Formular kann in der VGem Hahnenkamm
ausgefüllt und abgegeben oder im Internet unter
www.vg.hahnenkamm.de heruntergeladen werden. Das Formular muss
anschließend ausgefüllt und unterschrieben an die VGem Hahnenkamm gesandt
werden. Eine telefonische oder mündliche An- und Abmeldung von Hunden ist
nicht mehr möglich!
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Einführung von Straßennamen in Ostheim |
Hier können Sie die neue
Straßeneinteilung als Excel-Datei herunterladen:

Hier können
Sie den neuen Ortsplan mit den Straßenbezeichnungen als PDF herunterladen:

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Neues Verfahren bei Gestattungen nach dem
Gaststättengesetz |
Für die Genehmigung von
Dorffesten, Festzeltveranstaltungen, Plattenpartys u.ä. die nicht in einer
konzessionierten Gaststätte stattfinden ist vor der Erteilung der Erlaubnis
eine Stellungnahme der Polizei, Jugendamt usw. durch die VGem Hahnenkamm
einzuholen.
Dazu ist es notwendig, die Veranstaltung rechtzeitig (mindestens 2 – 3
Wochen vor der Veranstaltung – besser bevor mit der Werbung begonnen wird)
bei der VGem Hahnenkamm schriftlich anzumelden. Ein Meldevordruck ist bei
der VGem Hahnenkamm oder unter
www.vg.hahnenkamm.de
(Formulare) erhältlich.
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Plakatierungsgenehmigungen |
Plakatierungsgenehmigungen nur
noch per schriftlichen Antrag und Vorauskasse. Den Antrag finden Sie
hier! |
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Verbrennen holziger Gartenabfälle |
Die in Hausgärten, Kleingärten und Parkanlagen anfallenden Gartenabfälle,
die wegen ihres Holzgehaltes nicht genügend verrotten (holzige Gartenabfälle
wie Reisig, Zweige und Äste, jedoch nicht Laub) können in trockenem Zustand
auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, verbrannt werden. Das
Verbrennen darf nur in der Zeit vom 16. März bis 30. April und vom 01.
Oktober bis 15. November erfolgen. Weiter ist das Verbrennen nur an
Werktagen von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Gefahren, Nachteile oder
erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des
Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus, sind zu verhindern. Bei starkem
Wind darf kein Feuer angezündet werden, brennende Feuer sind unverzüglich zu
löschen. Es ist sicherzustellen, dass die Glut bei Verlassen der
Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist.
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Download:
Infoblatt zur Dorferneuerung
(PDF 866 kb) |
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Selbstwerberholz
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Die Gemeinde Westheim hat in mehreren
gemeindlichen Wäldern Holz für Selbstwerber anzubieten. Interessenten sollen
sich bei Karl Niederlöhner, Ostheim 64, Tel. 09833/761 oder bei Bgm.
Oberhauser melden |
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Merkblatt der Bay. Landesanstalt für Wald- und
Forstwirtschaft zur Scheitholzaufbereitung |
Mit Holz zu heizen galt lange Zeit als beschwerlich und überholt. Erst mit
dem Anstieg der Gas- und Ölpreise gewinnt Holz als Energieträger wieder
zunehmend an Bedeutung. In Bayern werden pro Jahr rund 3,1 Millionen
Festmeter Scheitholz produziert. Scheitholz ist damit der bedeutendste
regenerative Energieträger zur Wärmegewinnung. Allein in bayerischen
Haushalten stehen über 2,1 Millionen Öfen für die Nutzung dieses
Brennstoffes. Die Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft hat
deshalb wichtige Informationen und Empfehlungen rund um das Thema
„Scheitholz“ zusammengestellt.
Das Merkblatt können Sie hier als PDF herunterladen
(388 kb)!
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