Kommunale Allianz Hahnenkamm

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Aktuelle Nachrichten aus dem Rathaus

Breitband-Informationen

Hüssingen: DSL verfügbar. Bitte wenden Sie sich an die Firma RiesDSL
Ostheim: DSL verfügbar. Bitte wenden Sie sich an die Firma RiesDSL
Westheim: DSL verfügbar. Bitte wenden Sie sich an die Firma RiesDSL

Information „Versorgung mit schnellem Internet DSL“

Alle Bürger, die einen DSL-Anschluss möchten, setzen sich bitte mit der Firma Ries-DSL in Verbindung, damit diese die notwendigen Anschlussarbeiten erledigt.

Die Lösung für Roßmeiersdorf/Pagenhard wird mit der Maßnahme mit Zirndorf zusammen umgesetzt.

Bitte beachten Sie, dass Sie bitte nicht selbst den Anschluss bei derTelekom kündigen sollten, sondern nur (!) mit Formularen der Firma RiesDSL.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seite von www.riesdsl.de oder entnehmen Sie diesem Infoblatt!

Auskunft erteilt der Breitbandpate der Gemeinde Westheim,
Herr Liesenfeld, Ringstr. 12, 91719 Heidenheim
(Tel.: 09833/981342 oder E-Mail: info@hahnenkamm.de

Hund (an- und abmelden) Allgemeine Informationen:

Die Gemeinde Westheim erhebt Hundesteuer entsprechend ihrer Hundesteuersatzung. Die Steuerhöhe für ein Kalenderjahr beträgt 25 € für jeden Hund und 250 € für jeden Kampfhund. Die Hundesteuer wird in ihrer vollen Höhe fällig, sobald ein Hund länger als drei Monate gehalten wird. Die Hundesteuer wird um die Hälfte ermäßigt für:

  • den 1. Hund, der in einer Einöde oder einem Weiler als Wachhund gehalten wird (als Einöde gelten mehrere Anwesen, mit höchstens 50 Personen und mehr als 100 m Abstand zur nächsten Ortschaft)
  • Jagdhunde mit entsprechender Prüfung

Meldepflicht:

Hundehalter haben innerhalb von 14 Tagen die Aufnahme von Hunden in Ihren Haushalt bzw. den Zuzug mit Hunden schriftlich mit dem Formular Hundesteuer - An- und Abmeldung anzuzeigen. Ebenso ist der Wegzug mit Hunden, die Abschaffung bzw. das Abhandenkommen oder der Tod der Hunde schriftlich, zwecks Entlastung von der Hundesteuer mit selbigen Formular anzuzeigen. Das Formular kann in der VGem Hahnenkamm ausgefüllt und abgegeben oder im Internet unter www.vg.hahnenkamm.de heruntergeladen werden. Das Formular muss anschließend ausgefüllt und unterschrieben an die VGem Hahnenkamm gesandt werden. Eine telefonische oder mündliche An- und Abmeldung von Hunden ist nicht mehr möglich!

 

Einführung von Straßennamen in Ostheim

Hier können Sie die neue Straßeneinteilung als Excel-Datei herunterladen: Excel

Hier können Sie den neuen Ortsplan mit den Straßenbezeichnungen als PDF herunterladen: PDF
 

Neues Verfahren bei Gestattungen nach dem Gaststättengesetz

Für die Genehmigung von Dorffesten, Festzeltveranstaltungen, Plattenpartys u.ä. die nicht in einer konzessionierten Gaststätte stattfinden ist vor der Erteilung der Erlaubnis eine Stellungnahme der Polizei, Jugendamt usw. durch die VGem Hahnenkamm einzuholen.
Dazu ist es notwendig, die Veranstaltung rechtzeitig (mindestens 2 – 3 Wochen vor der Veranstaltung – besser bevor mit der Werbung begonnen wird) bei der VGem Hahnenkamm schriftlich anzumelden. Ein Meldevordruck ist bei der VGem Hahnenkamm oder unter
www.vg.hahnenkamm.de (Formulare) erhältlich.
 

Plakatierungsgenehmigungen

Plakatierungsgenehmigungen nur noch per schriftlichen Antrag und Vorauskasse. Den Antrag finden Sie hier!

Verbrennen holziger Gartenabfälle

Die in Hausgärten, Kleingärten und Parkanlagen anfallenden Gartenabfälle, die wegen ihres Holzgehaltes nicht genügend verrotten (holzige Gartenabfälle wie Reisig, Zweige und Äste, jedoch nicht Laub) können in trockenem Zustand auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, verbrannt werden. Das Verbrennen darf nur in der Zeit vom 16. März bis 30. April und vom 01. Oktober bis 15. November erfolgen. Weiter ist das Verbrennen nur an Werktagen von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus, sind zu verhindern. Bei starkem Wind darf kein Feuer angezündet werden, brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen. Es ist sicherzustellen, dass die Glut bei Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist.
 

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

Download:
Infoblatt zur Dorferneuerung
(PDF 866 kb)

Selbstwerberholz

Die Gemeinde Westheim hat in mehreren gemeindlichen Wäldern Holz für Selbstwerber anzubieten. Interessenten sollen sich bei Karl Niederlöhner, Ostheim 64, Tel. 09833/761 oder bei Bgm. Oberhauser melden

Merkblatt der Bay. Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft zur Scheitholzaufbereitung

Mit Holz zu heizen galt lange Zeit als beschwerlich und überholt. Erst mit dem Anstieg der Gas- und Ölpreise gewinnt Holz als Energieträger wieder zunehmend an Bedeutung. In Bayern werden pro Jahr rund 3,1 Millionen Festmeter Scheitholz produziert. Scheitholz ist damit der bedeutendste regenerative Energieträger zur Wärmegewinnung. Allein in bayerischen Haushalten stehen über 2,1 Millionen Öfen für die Nutzung dieses Brennstoffes. Die Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft hat deshalb wichtige Informationen und Empfehlungen rund um das Thema „Scheitholz“ zusammengestellt. Das Merkblatt können Sie hier als PDF herunterladen (388 kb)!