| Personalausweise und Reisepässe |
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Allgemeine Informationen: Reisepässe und Personalausweise bitte rechtzeitig beantragen! - Alle bis 01.11.2010 ausgegebenen Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Reisepass (mit Fingerabdruck): Ausstellung für Personen ab 12 Jahre! (Auf Wunsch der Eltern auch für Kinder unter 12 Jahren, Kinder unter 6 Jahren ohne Fingerabdrücke, Eintragung der Kinder im Pass der Eltern nicht mehr möglich!). Für die Ausstellung eines Reisepasses werden folgende Gebühren erhoben:
Vorläufiger Reisepass: Ausstellung nur in besonderen Einzelfällen. Die Gebühr beträgt 26,00 EUR. Kinderreisepass: Ausstellung für Kinder unter 12 Jahren. Gültigkeit 6 Jahre, längstens bis zum 12. Lebensjahr. Die Gebühr beträgt 13,00 EUR. Für Reisen (z.B. innerhalb der EU) ist es möglich für Kinder einen Personalausweis zu beantragen. Information zum neuen Personalausweis ab dem 01. November 2010 Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen Neuerungen versehen. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet. Was ist nun alles bei der Beantragung und Abholung eines neuen Personalausweises ab dem 1. November 2010 zu beachten? Beantragung: Der Antragsteller muss persönlich erscheinen. Zur Beantragung sind mitzubringen: - bisheriger Ausweis Ab dem 1. November 2010 ist jeder Personalausweis gebührenpflichtig. (Bisher war der erste Personalausweis gebührenfrei. Diese Regelung entfällt zum 01. November 2010.) Die Aufnahme der Fingerabdrücke in den neuen Personalausweis erfolgt freiwillig. Jeder Bürger entscheidet somit selbst, ob er dies möchte. Bei der Beantragung unterschreibt der Antragsteller, ob die Fingerabdrücke erfasst und gespeichert werden sollen, dass er das Informationsbuch zum neuen Personalausweis erhalten hat und eine Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit. Die Ausweisinhaber, die sich für die Nutzung der „elD-Funktion“ entscheiden, erhalten eine so genannte elektronische Identität. Der Ausweisinhaber kann seine Entscheidung jederzeit ändern, das heißt, er kann die elD-Funktion solange das Dokument gültig ist, in seiner Personalausweisbehörde jederzeit ein- oder ausschalten lassen. Nach Antragstellung in unserer Pass- und Ausweisbehörde erhalten Sie vom Ausweishersteller (= Bundesdruckerei in Berlin) einen PIN-Brief! Der Brief enthält eine PIN (Geheimnummer = 5-stellige „Transport-PIN“) und eine PUK (Entsperrnummer) sowie das Sperrkennwort zum elektronischen Identitätsnachweis. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen aufbewahren. Jede Person, die einen Personalausweis beantragt und älter als 15 Jahre und neun Monate ist, erhält bei Antragstellung im Einwohnermeldeamt eine Informationsbroschüre. Abholung: Als Service bieten wir Ihnen an, dass Sie die „Transport-PIN“ vor Aushändigung Ihres Personalausweises (am Änderungsterminal im Einwohnermeldeamt) ändern können. Jetzt kann der Personalausweis ausgehändigt werden. Laufzeit der Dokumente und Gebühren:
Beachten Sie bitte, dass sich die Bearbeitungszeit für die Antragstellung und Aushändigung der Dokumente entsprechend verlängert. Bringen Sie bitte Zeit und Verständnis für Wartezeiten mit. |


Zu Beginn der Reisezeit wird gebeten, Ausweispapiere rechtzeitig zu beantragen. Zur Antragstellung muss jeder Ausweisbewerber persönlich bei der VGem Hahnenkamm erscheinen und ein biometrisches Lichtbild vorlegen. Die Wartezeit beträgt etwa 4 Wochen. Bitte überprüfen Sie Ihre derzeitigen Ausweise auf Gültigkeit. Im Hinblick auf die bevorstehende Reise müssen dann vorläufige Ausweise ausgestellt werden, die mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden sind.